Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls. Hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit. Der D-Arzt steht dabei für „an der besonderen Heilbehandlung beteiligt“. Es kommen also nur Fälle zur Anwendung bei denen eine gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche BG, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) die Kosten der Behandlung übernimmt. Die Bestimmung zum D-Arzt setzt bestimmte Qualifikationen (Facharzt für Chirurgie / Unfallchirurgie) sowie bestimmte räumliche Gegebenheiten (septischer/aseptischer Eingriffsraum, Röntgenanlage etc.) voraus. Dr. Boris Kiesewalter ist als Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie/Orthopädie als D-Arzt seitens der Berufsgenossenschaften vollumfänglich zugelassen.